Deutlich gereinigt, Oberfläche zerkratzt.
Marke des Gouverneurs des Gouvernements Radom nach dem seit 1904 verwendeten Muster.
Messing, Maße 55 x 47,5 mm, Gewicht 44,84 g.
Nach dem Januaraufstand beschloss Zar Alexander II. die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung des Verwaltungssystems in den westlichen Gouvernements mit dem im Rest des Reiches geltenden System. Unter den Unterschieden, die auf den Gebieten des ehemaligen Königreichs Polen bestehen blieben, sind die Regelungen zur ländlichen Selbstverwaltung zu nennen. Auf der Grundlage des Dekrets über die Organisation der Landgemeinden vom 19. Februar 1864 wurde in den westlichen Gubernien die ländliche Selbstverwaltung eingeführt. Sie bestand aus einer Dorfversammlung und einem Exekutivorgan, dem Landvogt. Mit der Einführung der fraglichen Verordnungen sollte eine Kluft zwischen der Gutsherrschaft und der Bauernschaft geschaffen werden. Aus diesem Grund war der Vogt nicht dem adeligen Gutsherrn, sondern dem Dorfvorsteher unterstellt. Die Verordnung über die Vögte war eine unmittelbare Folge des Januaraufstands und ist daher ein interessantes Erinnerungsstück, das einen direkten Bezug zur polnischen Geschichte hat. Das auf der Vorderseite sichtbare Wappen der Woiwodschaft ermöglicht gleichzeitig eine einfache Zuordnung zu einer bestimmten Region.