Abzeichen des Landrats des Gouvernements Kalisz nach dem seit 1904 verwendeten Modell.
Maße des Abzeichens: 48 x 49,5 mm.
Nach dem Januaraufstand beschloss Zar Alexander II. die Vereinheitlichung des Verwaltungssystems in den westlichen Gouvernements mit dem im Rest des Reiches geltenden System. Zu den Unterschieden, die auf den Territorien des ehemaligen Königreichs Polen bestehen blieben, gehören die Regelungen zur ländlichen Selbstverwaltung. Auf der Grundlage des Dekrets über die Organisation der Landgemeinden vom 19. Februar 1864 wurde in den westlichen Gubernien die ländliche Selbstverwaltung eingeführt. Sie bestand aus einer Dorfversammlung und einem Exekutivorgan, dem Landvogt. Mit der Einführung der fraglichen Verordnungen sollte eine Kluft zwischen der Gutsherrschaft und der Bauernschaft geschaffen werden. Aus diesem Grund war der Vogt nicht dem adeligen Gutsherrn, sondern dem Dorfvorsteher unterstellt. Die Verordnung über die Vögte war eine unmittelbare Folge des Januaraufstands und ist daher ein interessantes Erinnerungsstück, das einen direkten Bezug zur polnischen Geschichte hat. Das auf der Vorderseite sichtbare Wappen der Woiwodschaft ermöglicht gleichzeitig eine einfache Zuordnung zu einer bestimmten Region.